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Ehrensache Natur
– Freiwillige in Parks

Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter sind ein Gewinn

Ehrenamtliche, freiwillige Mitarbeiter und nebenberuflich Tätige in Nationalparken, Naturparken und Biosphärenreservaten sind eine wertvolle Ergänzung hauptamtlicher Betreuer von Großschutzgebieten. Ziel ist es, ihre Potentiale für die Großschutzgebiete zu nutzen, wie

  • die Unterstützung durch meist hoch motivierte Mitarbeiter,
  • die Bereicherung der Großschutzgebiete durch die Kreativität und speziellen Kompetenzen der Freiwilligen,
  • die Möglichkeit, neben Pflichtaufgaben „Sonderprojekte“ umzusetzen,
  • die Schaffung eines stärkeren Anschlusses an die Bevölkerung vor Ort und eine tiefere Verankerung in der Region,
  • die Gewinnung neuer Fürsprecher und Multiplikatoren,
  • die Möglichkeit, den Auftrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung umfassender zu erfüllen,
  • die Förderung positiver öffentlicher Aufmerksamkeit.

Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter sind nicht kostenlos

Hinter den Bemühungen, freiwillige Mitarbeiter in die Arbeit von Großschutzgebieten zu integrieren, kann nicht die Absicht stehen, Personal- oder sonstige Kosten zu sparen. Im Gegenteil: Die Integration von Freiwilligen erfordert nicht zu unterschätzende personelle und finanzielle Ressourcen, z.B. für

  • die interne Planung und Vorbereitung der Freiwilligenarbeit,
  • die Qualifizierung von hauptamtlichen Freiwilligenkoordinatoren,
  • die Werbung von Freiwilligen,
  • ihre Betreuung und Qualifizierung,
  • ihren Versicherungsschutz,
  • die Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Ausrüstung für Freiwillige und
  • Anerkennungsmaßnahmen.
Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen von hauptamtlichen Mitarbeitern:
 HauptamtlicheNebenberuflicheEhrenamtliche/Freiwillige
Bezeichnungz.B. Naturwacht, Nationalparkwacht, Nationalparkdienst, Nationalparkservice, Besucherservice, Ranger, Mitarbeiter der SchutzgebietsverwaltungGästeführer o.ä., z.B. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (BANU)Freiwillige in Parks, Naturschutzhelfer o.ä. (auf Grundlage von Landesnaturschutzgesetzen berufene Ehrenamtliche), Gästeführer o.ä., z.B. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (BANU)
Arbeitsverhältnisbefristete oder unbefristete Anstellung i.d.R. im öffentlichen Dienst auf Grundlage eines Arbeitsvertrags und i.d.R. einer Arbeitsplatzbeschreibung, ErwerbsarbeitNebenerwerbsarbeit, meist auf selbstständiger Basis, evtl. im Auftrag von Bildungseinrichtungenfreiwillige, unentgeltliche Mitarbeit ohne Anstellung (Auslagenerstattung und Aufwandsentschädigung möglich) auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung und Tätigkeitsbeschreibung
Handlungsgrundlageinternationale und nationale Richtlinien, Gesetze und VerordnungenAuftrag zur Förderung der Wertschöpfung in der Region und Umweltbildungsauftrag der GroßschutzgebieteUmweltbildungsauftrag der Großschutzgebiete und Auftrag zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements
Tätigkeitsumfang/ -intensitätVoll- oder Teilzeitbeschäftigung, kontinuierliche Arbeiti.d.R. saisonal, Umfang variabelzeitlich befristete, Projekt bezogene Tätigkeit und/oder Tätigkeit mit relativ geringem zeitlichen Umfang
Aufgabenverantwortliche Tätigkeiten in den Arbeitsfeldern Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Umweltbildung), Besucherbetreuung, wissenschaftliche Untersuchungen, Überwachung und Schutz, Pflege- und Reparaturarbeiten, Betreuung von Ehrenamtlichentouristisch orientierte Arbeit (Führungen, Vorträge; Inhalte auf Regionen bezogen)Unterstützungsleistungen und/oder Zusatzprojekte in den Arbeitsfeldern Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Umweltbildung), Besucherbetreuung, wissenschaftliche Untersuchungen, Überwachung und Schutz, Pflege- und Reparaturarbeiten; ausgenommen: Pflichtaufgaben der Länder und selbstständige Gebietskontrolle (Ausnahme: zusätzlicher behördlicher Auftrag als Naturschutzhelfer o.ä.)
QualifikationAusgangsberuf div. "grüne" Berufe, i.d.R. bundesweit anerkannte Fortbildung zur/m Geprüften Natur- und LandschaftspflegerIn/GNL (640 Std.), FortbildungenQualifikation z.B. als Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (BANU, 70 Std.), Fortbildungenvielfältige berufliche Qualifikationen, Qualifizierung und Fortbildungen für ehrenamtliche Tätigkeit je nach Tätigkeitsbereich über Einsatzträger oder extern; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: entspr. Qualifikation (BANU, 70 Std.), Fortbildungen
Rechtei.d.R. hoheitliche Rechtekeine hoheitlichen Rechtekeine hoheitlichen Rechte
Pflichtendienstrechtliche Pflichten, Weisungsgebundenheitkeine dienstrechtlichen Pflichtenkeine dienstrechtlichen Pflichten, verbindliche Vereinbarungen mit Einsatzstelle
Bekleidung/ Kennzeichnung
vorgeschriebene DienstbekleidungAbzeichen, Aufnäher oder Nadel; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: Identifikationsplakette mit JahresmarkeIdentifikationsplakette (bei Tätigkeiten mit Kontakt zur Öffentlichkeit); Naturschutzhelfer o.ä.: Ausweis; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: Identifikationsplakette mit Jahresmarke
In Großschutzgebieten kann durch die Integration von Ehrenamtlichen/Freiwilligen mit den gegebenen Ressourcen ein höheres Wirkungsniveau erreicht werden als allein mit hauptamtlich Beschäftigten.
Großschutzgebiete übernehmen mit der Integration von Freiwilligen eine wichtige Funktion für die Umsetzung der staatlichen Aufgabe, das Ehrenamt in der Gesellschaft zu fördern.
Mehr Informationen und Stellenangebote auf den Seiten von EUROPARC Deutschland:

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