Ehrensache Natur
– Freiwillige in Parks
Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter sind ein Gewinn
Ehrenamtliche, freiwillige Mitarbeiter und nebenberuflich Tätige in Nationalparken, Naturparken und Biosphärenreservaten sind eine wertvolle Ergänzung hauptamtlicher Betreuer von Großschutzgebieten. Ziel ist es, ihre Potentiale für die Großschutzgebiete zu nutzen, wie
- die Unterstützung durch meist hoch motivierte Mitarbeiter,
- die Bereicherung der Großschutzgebiete durch die Kreativität und speziellen Kompetenzen der Freiwilligen,
- die Möglichkeit, neben Pflichtaufgaben „Sonderprojekte“ umzusetzen,
- die Schaffung eines stärkeren Anschlusses an die Bevölkerung vor Ort und eine tiefere Verankerung in der Region,
- die Gewinnung neuer Fürsprecher und Multiplikatoren,
- die Möglichkeit, den Auftrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung umfassender zu erfüllen,
- die Förderung positiver öffentlicher Aufmerksamkeit.
Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter sind nicht kostenlos
Hinter den Bemühungen, freiwillige Mitarbeiter in die Arbeit von Großschutzgebieten zu integrieren, kann nicht die Absicht stehen, Personal- oder sonstige Kosten zu sparen. Im Gegenteil: Die Integration von Freiwilligen erfordert nicht zu unterschätzende personelle und finanzielle Ressourcen, z.B. für
- die interne Planung und Vorbereitung der Freiwilligenarbeit,
- die Qualifizierung von hauptamtlichen Freiwilligenkoordinatoren,
- die Werbung von Freiwilligen,
- ihre Betreuung und Qualifizierung,
- ihren Versicherungsschutz,
- die Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Ausrüstung für Freiwillige und
- Anerkennungsmaßnahmen.
Ehrenamtliche/Freiwillige Mitarbeiter unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen von hauptamtlichen Mitarbeitern:
Hauptamtliche | Nebenberufliche | Ehrenamtliche/Freiwillige | |
---|---|---|---|
Bezeichnung | z.B. Naturwacht, Nationalparkwacht, Nationalparkdienst, Nationalparkservice, Besucherservice, Ranger, Mitarbeiter der Schutzgebietsverwaltung | Gästeführer o.ä., z.B. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (BANU) | Freiwillige in Parks, Naturschutzhelfer o.ä. (auf Grundlage von Landesnaturschutzgesetzen berufene Ehrenamtliche), Gästeführer o.ä., z.B. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer (BANU) |
Arbeitsverhältnis | befristete oder unbefristete Anstellung i.d.R. im öffentlichen Dienst auf Grundlage eines Arbeitsvertrags und i.d.R. einer Arbeitsplatzbeschreibung, Erwerbsarbeit | Nebenerwerbsarbeit, meist auf selbstständiger Basis, evtl. im Auftrag von Bildungseinrichtungen | freiwillige, unentgeltliche Mitarbeit ohne Anstellung (Auslagenerstattung und Aufwandsentschädigung möglich) auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung und Tätigkeitsbeschreibung |
Handlungsgrundlage | internationale und nationale Richtlinien, Gesetze und Verordnungen | Auftrag zur Förderung der Wertschöpfung in der Region und Umweltbildungsauftrag der Großschutzgebiete | Umweltbildungsauftrag der Großschutzgebiete und Auftrag zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements |
Tätigkeitsumfang/ -intensität | Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, kontinuierliche Arbeit | i.d.R. saisonal, Umfang variabel | zeitlich befristete, Projekt bezogene Tätigkeit und/oder Tätigkeit mit relativ geringem zeitlichen Umfang |
Aufgaben | verantwortliche Tätigkeiten in den Arbeitsfeldern Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Umweltbildung), Besucherbetreuung, wissenschaftliche Untersuchungen, Überwachung und Schutz, Pflege- und Reparaturarbeiten, Betreuung von Ehrenamtlichen | touristisch orientierte Arbeit (Führungen, Vorträge; Inhalte auf Regionen bezogen) | Unterstützungsleistungen und/oder Zusatzprojekte in den Arbeitsfeldern Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Umweltbildung), Besucherbetreuung, wissenschaftliche Untersuchungen, Überwachung und Schutz, Pflege- und Reparaturarbeiten; ausgenommen: Pflichtaufgaben der Länder und selbstständige Gebietskontrolle (Ausnahme: zusätzlicher behördlicher Auftrag als Naturschutzhelfer o.ä.) |
Qualifikation | Ausgangsberuf div. "grüne" Berufe, i.d.R. bundesweit anerkannte Fortbildung zur/m Geprüften Natur- und LandschaftspflegerIn/GNL (640 Std.), Fortbildungen | Qualifikation z.B. als Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer (BANU, 70 Std.), Fortbildungen | vielfältige berufliche Qualifikationen, Qualifizierung und Fortbildungen für ehrenamtliche Tätigkeit je nach Tätigkeitsbereich über Einsatzträger oder extern; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: entspr. Qualifikation (BANU, 70 Std.), Fortbildungen |
Rechte | i.d.R. hoheitliche Rechte | keine hoheitlichen Rechte | keine hoheitlichen Rechte |
Pflichten | dienstrechtliche Pflichten, Weisungsgebundenheit | keine dienstrechtlichen Pflichten | keine dienstrechtlichen Pflichten, verbindliche Vereinbarungen mit Einsatzstelle |
Bekleidung/ Kennzeichnung | vorgeschriebene Dienstbekleidung | Abzeichen, Aufnäher oder Nadel; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: Identifikationsplakette mit Jahresmarke | Identifikationsplakette (bei Tätigkeiten mit Kontakt zur Öffentlichkeit); Naturschutzhelfer o.ä.: Ausweis; Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer: Identifikationsplakette mit Jahresmarke |
In Großschutzgebieten kann durch die Integration von Ehrenamtlichen/Freiwilligen mit den gegebenen Ressourcen ein höheres Wirkungsniveau erreicht werden als allein mit hauptamtlich Beschäftigten.
Großschutzgebiete übernehmen mit der Integration von Freiwilligen eine wichtige Funktion für die Umsetzung der staatlichen Aufgabe, das Ehrenamt in der Gesellschaft zu fördern.
Mehr Informationen und Stellenangebote auf den Seiten von EUROPARC Deutschland:
Großschutzgebiete übernehmen mit der Integration von Freiwilligen eine wichtige Funktion für die Umsetzung der staatlichen Aufgabe, das Ehrenamt in der Gesellschaft zu fördern.
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